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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Änderung

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen André Gröschel, der unter der Marke OpenProspect auftritt (nachfolgend „OpenProspect“), und seinen Kunden über Kampagnen zur Gewinnung neuer Kunden, über Prospect-Briefings und über die Nutzung der Anwendung unter app.openprospect.io.

1.2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließt OpenProspect nicht.

1.3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, OpenProspect stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.

2. Leistungen

2.1. Kampagnen. OpenProspect sucht für den Kunden Firmen, die zu seinem Idealkundenprofil passen, und die Personen, die dort entscheiden, recherchiert jede Firma einzeln, entwickelt die Ansprache, versendet sie über die vereinbarten Kanäle, etwa per E-Mail oder per Post, und wertet die Reaktionen aus. Für das Telefon liefert OpenProspect geprüfte Nummern und den Kontext, mit dem das Team des Kunden selbst anruft. Auf Wunsch gehört eine eigene Landingpage dazu, auf der der Empfänger findet, worauf sich die Nachricht bezieht.

2.2. Zielgruppe, Umfang, Kanäle und Zeitplan einer Kampagne legt das Angebot fest (Ziffer 3).

2.3. Prospect-Briefings. Der Kunde kann die Recherche auch allein beauftragen. Ein Prospect-Briefing enthält die Firma mit ihren wichtigsten Eckdaten, einen passenden Ansprechpartner mit Kontaktdaten und den Kontext für das erste Gespräch. OpenProspect liefert Briefings nur zu Firmen, für die es einen erreichbaren Ansprechpartner gefunden hat.

2.4. Idealkundenprofil. Das Idealkundenprofil legt der Kunde in der Anwendung an. Das ist kostenlos und verlangt keine Zahlungsangaben. Einen Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit der kostenlosen Anwendung gibt es nicht.

2.5. Kein Erfolgsversprechen. OpenProspect schuldet die vereinbarten Leistungen, nicht einen bestimmten Erfolg. Eine bestimmte Zahl an Antworten, Terminen oder Aufträgen sagt OpenProspect nicht zu.

2.6. Die Recherche beruht auf öffentlich zugänglichen Quellen. OpenProspect prüft Kontaktdaten vor der Lieferung und vor dem Versand, steht aber nicht dafür ein, dass Angaben aus diesen Quellen richtig, vollständig und aktuell sind.

2.7. OpenProspect darf für einzelne Leistungen Dienstleister einsetzen, etwa für Hosting, Versand und Druck. Gegenüber dem Kunden bleibt OpenProspect verantwortlich.

3. Angebot und Vertragsschluss

3.1. Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot. Nach einem Gespräch erhält der Kunde ein Angebot in Textform, das Leistungen, Umfang und Preis nennt.

3.2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt, etwa per E-Mail.

3.3. Jede Kampagne ist ein eigener Auftrag. Eine Mindestlaufzeit oder ein Abonnement gibt es nicht. Über jede weitere Kampagne entscheidet der Kunde neu, sie beginnt mit einem eigenen Angebot.

3.4. Für die Anwendung legt der Kunde ein Konto an und macht dabei wahre Angaben. Er hält seine Zugangsdaten geheim und ist für das verantwortlich, was unter seinem Konto geschieht.

4. Mitwirkung des Kunden

4.1. Der Kunde beschreibt sein Angebot und seine Zielgruppe, nennt Firmen, die nicht angesprochen werden sollen, etwa bestehende Kunden, und stellt die Angaben bereit, die OpenProspect für die Kampagne braucht.

4.2. Vor dem ersten Versand gibt der Kunde die Ansprache frei. Ohne diese Freigabe versendet OpenProspect nichts.

4.3. Antworten auf die Ansprache beantwortet der Kunde, und er nimmt die Termine wahr, die daraus entstehen.

4.4. Verzögert sich eine Mitwirkung, verschieben sich die davon abhängigen Schritte der Kampagne entsprechend.

5. Versanddomains und Postfächer

5.1. Für den Versand per E-Mail richtet OpenProspect eigene Versanddomains und Postfächer auf den Namen des Kunden ein und wärmt sie vor dem ersten Versand auf. Die Hauptdomain des Kunden und sein übriger E-Mail-Verkehr bleiben davon unberührt.

5.2. Der Kunde hat jederzeit Zugriff auf diese Postfächer. Antworten kommen dort an, auf Wunsch leitet OpenProspect sie an ein Postfach des Kunden weiter.

5.3. Firmen und Kontakte einer Kampagne kann der Kunde jederzeit als CSV exportieren und in sein CRM übernehmen.

6. Preise und Zahlung

6.1. Es gilt der Preis aus dem angenommenen Angebot. Er umfasst die gesamte Kampagne von der Recherche über die Ansprache und den Versand bis zur Auswertung, die Einrichtung eingeschlossen. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit sie anfällt.

6.2. Der Preis einer Kampagne ist in zwei Hälften zu zahlen. Die erste Hälfte stellt OpenProspect mit der Auftragserteilung in Rechnung, die zweite, wenn die Kampagne gelaufen ist und der Kunde die Ergebnisse erhalten hat.

6.3. Prospect-Briefings rechnet OpenProspect je geliefertem Briefing ab, zum Preis aus dem Angebot.

6.4. Kosten, die direkt an Dritte gehen, trägt der Kunde, also die laufenden Gebühren für seine Versanddomains und Postfächer und das Porto, wenn Post verschickt wird. Weitere Kosten entstehen nur, wenn der Kunde zusätzliche Leistungen beauftragt, und werden vorher abgestimmt.

6.5. Rechnungen sind innerhalb der Frist zu zahlen, die auf ihnen steht. Gerät der Kunde in Verzug, darf OpenProspect weitere Leistungen zurückhalten, bis die fällige Zahlung eingegangen ist.

7. Rechtmäßige Ansprache

7.1. OpenProspect recherchiert nur öffentlich verfügbare Angaben zu Firmen und geschäftliche Kontaktdaten von Entscheidern, spricht Firmen nur geschäftlich an und trägt aus allen Kampagnen aus, wer der Recherche oder Ansprache widerspricht.

7.2. Der Kunde nutzt Briefings, Kontaktdaten und Ergebnisse nur für die eigene Anbahnung von Geschäften und im Rahmen der geltenden Gesetze, insbesondere des Datenschutzrechts und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Schreibt oder ruft der Kunde selbst an, prüft er vorher, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen.

7.3. Daten aus der Recherche darf der Kunde nicht an Dritte verkaufen oder weitergeben.

7.4. Der Kunde stellt OpenProspect von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass er Daten oder Ergebnisse rechtswidrig nutzt.

8. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

8.1. Verarbeitet OpenProspect bei einer Kampagne personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, etwa in den Postfächern, die auf seinen Namen laufen, schließen die Parteien dazu einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

8.2. Wie OpenProspect personenbezogene Daten im Übrigen verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung.

9. Nutzungsrechte

9.1. Briefings, Texte der Ansprache und Auswertungen darf der Kunde für eigene Zwecke nutzen, auch nach dem Ende der Kampagne.

9.2. Die Anwendung darf der Kunde für eigene geschäftliche Zwecke nutzen. Alle Rechte an der Anwendung, ihren Vorlagen und den Verfahren von OpenProspect bleiben bei OpenProspect.

10. Ende eines Auftrags

10.1. Ein Auftrag endet, wenn die Kampagne gelaufen und ausgewertet ist oder die bestellten Briefings geliefert sind. Einer Kündigung bedarf es dafür nicht.

10.2. Das Recht beider Seiten, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

11. Haftung

11.1. OpenProspect haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet OpenProspect nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11.3. Für Ausfälle bei Diensten Dritter, etwa bei E-Mail-Anbietern, Postdienstleistern oder Quellen im Internet, haftet OpenProspect nur, wenn es sie zu vertreten hat.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von OpenProspect.

12.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

12.4. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.